myOffice

Modulares ERP aus der Cloud

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die ClouSo Saas Lösungen
 
1. Geltungsbereich, Anpassungsklausel

1.1 Die ClouSo GmbH & Co. KG (nachfolgend ClouSo benannt) erbringt alle Diensteistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung des ClouSo-CMS Systems (nachfolgend –Software-) ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (AGB).

Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung eines Leistungspaket zum Betrieb eines Content-Managementsysteme CMS gemäß dem vom Kunden gewählten Grundmodul, Zusatzmodul und Hosting. Softwareprogrammierung ist nicht Gegenstand des Vertrages.

1.2 ClouSo ist zu Änderungen der Leistungen oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. ClouSo wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Der Kunde erhält hierbei ein Kündigungsrecht, das ihm rechtzeitig mitgeteilt wird. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört oder verstößt diese Änderung gegen Treu und Glauben, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Lizenznehmers.

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, außer, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für zukünftige Geschäfte der Parteien.

 
2. Bindung an Angebote, Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte, Internetseiten und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Grafiken, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits- Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen.

2.2 Die Angestellten von ClouSo sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Vertragsbedingungen hinausgehen.

2.3 ClouSo ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.

2.4 Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch ClouSo oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande, spätestens mit der Freischaltung der Seite.

3. Laufzeit und Kündigung

3.1 Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten geschlossen. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. ClouSo ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

3.2 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für ClouSo insbesondere dann vor, wenn der Kunde

    mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,
    trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt,
    trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung

ClouSo kann in diesem Fall die für die Restvertragslaufzeit berechneten monatlichen Grundpauschalen sofort fällig stellen und in einer Summe verlangen. Schadensersatzanspruch besteht nicht, wenn der Lizenznehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, der Schaden sei nicht oder nicht in geltend gemachter Höhe entstanden.

3.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

4. Zahlungsbedingungen, Verzug

4.1 Die Vergütung für die Nutzung der Software und der Domainservicedienstleistung ist sofort fällig und ohne Skontoabzüge zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn diese bar oder unbar endgültig bei uns eingegangen ist, d. h. bei Überweisung bei der Buchung auf unserem Konto, bei Nachnahme bei Gutschrift durch die Post, bei Scheckzahlung bei Einlösung des Schecks durch Ihre Bank.

4.2 Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung und endgültiger Gutschrift als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

4.3 Die Nutzungsentgelte werden nutzungsunabhängig monatlich im Voraus fällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf 36 Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang.

4.4 Der Kunde gerät 10 Tage nach Zugang einer Rechnung oder Zahlungsaufforderung, auch wenn diese direkt bei Vertragsabschluss erfolgt, in Verzug. Gegenüber Kaufleuten wird der Zugang der Zahlungsaufforderung am Tag der elektronischen Versendung bzw. Versendung per Fax, bei Versendung per Post drei Tage nach Versendung vermutet.

4.5 Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet.

4.6 Dauert ein etwaiger Verzug des Kunden länger als 20 Kalendertage, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus Eigentums- und/oder Nutzungsrechtsvorbehalten geltend zu machen.

4.7 Bei Zahlungsverzug erhebt ClouSo für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils € 12,50. Sperrt der Anbieter die Bereitstellung Ihrer Dienste wegen Zahlungsverzuges, wird für die Sperrung und Entsperrung jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 35,- in Rechnung gestellt.

4.8 ClouSo ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.

4.9 Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraumes die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungszeitraumes bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes.

4.10 Wird das im Tarif enthaltene Datentransfervolumen in einem Monat überschritten, so ist ClouSo berechtigt, den Kunden auf den Tarif umzustellen, bei dem ein entsprechendes Datenvolumen enthalten ist. ClouSo wird dem Kunden die Umstellung mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt die für diesen Tarif in der gültigen Preisliste ausgewiesenen Entgelte zu zahlen. Vom Kunden für den alten Tarif im Voraus entrichtete Beträge werden hierauf angerechnet. In allen übrigen Fällen wird ClouSo Volumen für zusätzlichen Datentransfer im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.

4.11 Der Kunde ermächtigt ClouSo, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen.

4.12 ClouSo ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

5. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf, Sperrung und Kündigung der Domain

5.1 Wünscht der Kunde die Registrierung einer oder mehrerer Internetdomains wird ClouSo Registrierung der vom Kunden gewünschten Domain(s) und die Aufrechterhaltung der Registrierung (Domainverwaltung) in seinem Auftrag und Namen durchführen.

5.2 Für die Vergabe jeder einzelnen Top-Level-Domains ist jeweils eine besondere Vergabestelle/Registry zuständig. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird ClouSo im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle/Registry lediglich als Vermittler tätig. Zwischen der Vergabestelle/Registry und dem Kunden kommt über die Domainregistrierung ein gesonderter Vertrag zustande.

5.3 Die Vergabebedingungen der jeweiligen Vergabestelle/Registry sind auch Bestandteil dieses Vertrages. Änderungen der Vergabebedingungen durch die jeweilige Vergabestelle/Registry gelten auch für diesen Vertrag. Der Kunde ist dazu verpflichtet, sich bei den Vergabestellen/Registries selbst Kenntnis vom Inhalt der jeweiligen Vergabebestimmungen zu verschaffen.

5.4 Soweit der Kunde gegen die jeweiligen Vergabebedingungen der Vergabestelle/Registry verstoßen, ist ClouSo dazu berechtigt, den Auftrag abzulehnen. Gleiches gilt, wenn der Auftrag des Kunden den Eindruck erweckt, gegen gesetzliche Bestimmungen, Registrierungsbedingungen der zuständigen Vergabestelle bzw. Registry oder berechtigte Interessen von ClouSo zu verstoßen.

5.5 Der Kunde ersetzt ClouSo alle Schäden und stellt ClouSo von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

5.6 ClouSo ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.

5.7 Werden von Dritten gegenüber ClouSo Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist ClouSo berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.

5.8 Der Kunde ist verpflichtet, ClouSo einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, ClouSo unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von ClouSo über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und ClouSo das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.

5.9 Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains und Nutzung der Software, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch ClouSo verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.

5.10 Für den Fall, dass ClouSo nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist ClouSo berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Der Kunde versichert, dass alle dem Anbieter mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen, die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an den Anbieter per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.

6.2 Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. ClouSo behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte der Kunde über einen Zeitraum von 2 Monaten über ein E-Mail-Postfach weder E-Mails versenden noch E-Mails von diesem herunterladen, so ist ClouSo berechtigt, dieses E-Mail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das betroffene E-Mail-Konto erneut aktivieren.

6.3 E-Mail Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.

6.4 Der Kunde verpflichtet sich, von ClouSo zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von ClouSo nutzen, haftet der Kunde gegenüber ClouSo auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von ClouSo abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungs-gespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von ClouSo oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von ClouSo erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.

6.5 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist ClouSo berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.

6.6 Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei ClouSo abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält einen von ClouSo zur Verfügung gestellten Chat.

6.7 Der Kunde ist verpflichtet, auf seiner Internet-Seite in sein Shop-Angebot eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt ClouSo von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

6.8 Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Nur bei offenkundigen Fehlern ist ClouSo verpflichtet, den Kunden auf Mängel des Inhalts hinzuweisen.

7. Instandhaltung und Haftung

7.1 ClouSo erbringt die Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik und so, dass sie sich am Interesse der Gesamtheit der Softwarenutzer orientieren. Die Leistungen werden nur in Bezug auf den zuletzt und den unmittelbar zuvor von ClouSo ausgelieferten Softwarestand erbracht. ClouSo wird auftretende Sach- und Rechtsmängel in angemessener Zeit beseitigen. Dabei gilt folgendes:

7.1.1 ClouSo gewährleistet eine Erreichbarkeit der Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ClouSo liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. ClouSo kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

7.1.2 Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.

7.1.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von einem Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.

7.1.4 Soweit nichts anderes vereinbart, ist für sämtliche E-Mail-Postfächer in einem Tarif ein Gesamtspeichervolumen von 2 Gigabyte enthalten.

7.1.5 Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, ClouSo Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.

7.3 Für Inhalt, den der Kunde bereitstellt, ist ClouSo nicht verantwortlich. Insbesondere ist ClouSo nicht verpflichtet, den Inhalt auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

7.4 Sollten Dritte ClouSo wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus dem Inhalt der Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, ClouSo von jeglicher Haftung freizustellen und ClouSo die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

7.5 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ClouSo nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Fall des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von ClouSo gilt.

7.6 Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Für Auftraggeber, die Verbraucher sind, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr für vertragliche Schadensersatzansprüche und eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für alle übrigen Gewährleistungsansprüche.

 
8. Rechteeinräumung, Auditrecht

8.1 Nutzungsrechte

8.1.1  Der Kunde erhält an dem System ein einfaches (nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares), auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

8.1.2  Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Software nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.

8.1.3  Sofern ClouSo während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Software vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

8.1.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist.

8.1.5  Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunde eingeräumt werden, stehen dem Kunde nicht zu. Der Kunde ist insb. nicht berechtigt, die Software oder am Sprachmusterleitfaden Texte, Textbausteine oder sonstige Inhalte über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, insb. ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen. Ebenso gilt das Verbot des Eingreifens in den Quellcode oder in die Struktur der Webseiten.

8.2      Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Software durch Unbefugte zu verhindern.

8.3      Verletzung der Bestimmungen nach Abschnitt 8.1 und 8.2 durch den Kunden

8.3.1  Verletzt der Kunde die Regelungen in Abschnitt 8.1 oder 8.2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann ClouSo den Zugriff des Kunde auf die Software und die Software-Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

8.3.2Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Lizenzgebers weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abschnitt 8.1 oder 8.2, und hat er dies zu vertreten, so kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. Sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte werden hiernach sofort unwirksam und fallen automatisch an den Lizenzgeber zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie zu löschen oder dem Lizenzgeber auszuhändigen.

8.4      ClouSo darf bei begründetem Anlass jederzeit, im Übrigen einmal pro Quartal beim Kunden eine Überprüfung durchführen, ob der vereinbarte Nutzungsumfang überschritten wird. ClouSo hat hierbei folgende Regeln einzuhalten:

8.4.1  Die Überprüfung ist (außer in begründeten Eilfällen) mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich anzukündigen.

8.4.2  Die Prüfung findet durch einen Mitarbeiter des Lizenzgebers oder einen Sachverständigen statt. Der Prüfer hat dem Kunde das Original einer Erklärung vorzulegen, wonach •der Prüfer den Lizenzgeber nur über Überschreitungen des Nutzungsumfanges und die insofern gemachten Wahrnehmungen unterrichten darf; •der Prüfer keine personenbezogenen Daten aus dem Umkreis des Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen darf.

8.4.3  Der Prüfer gibt vorab dem Kunde den Entwurf des Prüfberichtes zur Kenntnis und erklärt ihm hierbei, dass er den Prüfbericht nicht vor Ablauf eines Monats dem Lizenzgeber vorlegt und auf die Vorlage insgesamt verzichtet, wenn der Kunde bis dahin mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Erweiterung des Lizenzvolumens tätigt. Wenn der Kunde dies rechtzeitig unternimmt und dem Prüfer nachweist, benennt der Prüfer im Prüfbericht lediglich, dass aktuell keine Unterlizenzierung besteht.

8.4.4  Der Kunde gibt dem Prüfer die Informationen, die zur Aufklärung des tatsächlichen Nutzungsvolumens erforderlich sind, und gestattet ihm angemessene Prüfvorgänge.

9. Nutzung außerhalb der Internets

Das Nutzungsrecht gem. Ziffer 8 dieses Vertrags gilt nur für die Nutzung der Software und der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form – auch in gedruckter Form – zu nutzen.

10. Hinweise zur Datenverarbeitung

10.1 Der Kunde wird besonders auf die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz hingewiesen, ClouSo weist darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung, Insbesondere bei Registrierung von Domains, auch personenbezogene Daten gespeichert werden. Zum Zwecke der Vertragsdurchführung können diese auch an Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden (einschließlich evtl. öffentlicher Abfragemöglichkeiten in sog. whois-Datenbanken). Außerdem werden Informationen nur im technisch notwendigen Umfang Dritten zugänglich gemacht, soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht.

10.2 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

10.3 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes ClouSo von Ansprüchen Dritter frei.

10.4 ClouSo wird personenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

10.5 Die Parteien schließen für den Fall, das ClouSo personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, nach Maßgabe von § 11 BDSG eine Vereinbarung über die Auftragsdatenvereinbarung nach der Vorgabe von ClouSo. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung haben die Regelungen zu Auftragsdatenverarbeitung Priorität, die von ClouSo gestellt werden können.

10.6 ClouSo weist den Kunden darauf hin, dass der Datenschutz bei Datenübertragung in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann, insbesondere dass es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, dass der Datenschutz von anderen, nicht im Verantwortungsbereich von ClouSo liegenden Personen und Institutionen missachtet wird; außerdem ist es möglich, dass eine Nachricht, die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes nicht verlassen sollte, diesen trotzdem verlässt.

10.7 ClouSo informiert Kunden ferner vorsorglich darüber, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können; andere Teilnehmer im Internet sind u. ü. technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Von einer unverschlüsselten Übertragung von personenbezogenen oder anderen geheimhaltungsbedürftigen Daten ist deshalb abzuraten.

11. Vertragsstrafenregelung

Der Vertragspartner, der Pflichten nach Ziff. 8 und 9 verletzt (Schuldner), hat dem anderen Vertragspartner (Gläubiger) für jeden Pflichtverstoß unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Die Vertragsstrafe beträgt für Verstöße gegen Ziffer 8.1.2 zwischen EURO 5.000 und 10.000 EURO und für Verstöße gegen Ziff 8.1.4, 8.1.5 und 9 S. 2 zwischen EURO 10.000 und 20.000 EURO. Sie hat in diesem Rahmen billigem Ermessen zu entsprechen. Maßgeblich hierfür sind die Bedeutung der verletzten Pflicht, der Nachteil des Gläubigers (auch der immaterielle Nachteil) und der Grad der Pflichtverletzung und des Verschuldens des Schuldners. Einigen sich die Vertragspartner hierüber nicht, so entscheidet hierüber verbindlich als Schiedsgutachter ein vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes München benannter Richter dieses Oberlandesgerichtes nach (auch nur schriftlicher) Anhörung der Vertragspartner.

12. Insolvenz bzw. drohende Insolvenz einer Partei

Eine Partei hat die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat oder dies in den kommenden 14 Kalendertagen beabsichtigt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Dritten beantragt worden ist sie auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten die Zahlungen einstellen muss. Die andere Partei ist berechtigt, bei Vorliegen eines vorstehenden Grundes das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

13. Kopierschutz

ClouSo ist berechtigt, alle zum Download bereitgestellten Inhalte mit einer Kodierung zu versehen, um eine unautorisierte Nutzung zu verhindern. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Kodierungen zu beseitigen. ClouSo ist berechtigt, die Kodierungstechnik nach dem Stand der technischen Entwicklung und im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit weiterzuentwickeln.

14. Subunternehmer

ClouSo ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.

15. Erklärung zur Volljährigkeit

Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind rechtshängig oder von uns anerkannt.

16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Esslingen. ClouSo ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

16.3 Für die von ClouSo auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

16.4  Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

16.5 ClouSo darf die ihr aus diesem Vertrag zustehenden Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten.